Alternativen-Eigenmittel

Welche Alternativen gelten als Eigenmittel?

Neben klassischen Ersparnissen können verschiedene Vermögenswerte als Eigenkapital anerkannt werden. Banken prüfen jedoch individuell, welche Mittel in welcher Höhe berücksichtigt werden. Nachvollziehbare Herkunft und Liquidität sind entscheidend.

Bausparverträge & Wertanlagen

Bausparguthaben, Fonds oder Wertpapiere können nach Liquiditätsprüfung als Eigenkapital angerechnet werden. Wichtig ist, dass die Werte kurzfristig verfügbar gemacht werden können und entsprechende Nachweise vorliegen.

  • Bausparguthaben und Bausparzuteilung
  • Wertpapier- und Fondsvermögen
  • Kapitalkonten & Rücklagen

Eigenkapital

Schenkungen & private Darlehen

Häufig unterstützen Familienangehörige den Immobilienkauf durch Schenkungen oder private Darlehen. Diese können als Eigenkapital gelten, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert und eindeutig zugeordnet werden können.

  • Schenkungsurkunden oder schriftliche Bestätigungen
  • Privater Darlehensvertrag mit Konditionen
  • Überweisungsnachweise zur Mittelherkunft

Nachweise-Eigenkapital

Eigenleistungen beim Hausbau

Auch handwerkliche Eigenleistungen („Muskelhypothek“) können unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital bewertet werden. Voraussetzung ist eine realistische Kalkulation und Nachweisbarkeit der Arbeiten.

  • Eigenleistung kann Kreditbedarf reduzieren
  • Nur bei fachgerechter Umsetzung anrechenbar
  • Bewertung durch Bank individuell

Eigenkapital-Höhe

FAQ – Häufige Fragen

Welche Alternativen zu Ersparnissen sind anerkannt?

Bausparguthaben, Fonds, Wertpapiere, Schenkungen, private Darlehen und teilweise Eigenleistungen.

Werden Eigenleistungen immer akzeptiert?

Nur wenn realistisch kalkulierbar und fachgerecht umsetzbar. Die Bewertung erfolgt bankabhängig.

Zählen Schenkungen als Eigenkapital?

Ja, wenn sie nachvollziehbar nachgewiesen und dokumentiert werden.



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