Hypothek

1. Einleitung

Die Hypothek ist das am weitesten verbreitete Grundpfandrecht in der Immobilienfinanzierung. Als verbindliches Sicherungsinstrument für den Kreditgeber bietet sie eine hohe Rechtssicherheit und ist zentrale Grundlage jeder Bau- und Erwerbsfinanzierung.


2. Was ist eine Hypothek?

Eine Hypothek ist ein dingliches Sicherungsrecht an einer Immobilie, das dem Kreditnehmer zur Aufnahme eines Darlehens gewährt und dem Gläubiger (Bank) als Sicherheit dient.


3. Rechtsgrundlagen und Eintragung

  • Grundbuch: Die Hypothek wird im Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen.
  • Akzessorietät: Die Hypothek ist abhängig vom zugrunde liegenden Darlehensvertrag.
  • Tilgung und Erlöschen: Mit vollständiger Tilgung des Darlehens erlischt die Hypothek, nach Löschungsbewilligung der Bank wird die Eintragung gelöscht.

4. Arten von Hypotheken

  • Volle Hypothek: Höhe entspricht genau der Darlehenssumme.
  • Briefhypothek: Hypothekenbrief als Urkunde kann gehandelt werden.
  • Buchhypothek: Eintragung im Grundbuch ohne Hypothekenbrief.
  • Mischformen: Kombiniert Buch- und Briefhypothek, z.B. Haftungs- und Erfüllungshypothek.

5. Funktionsweise der Hypothek

  1. Vertragsabschluss: Darlehenssumme, Laufzeit, Zinsbindung und Beleihungswert werden festgelegt.
  2. Grundbucheintragung: Eintragung der Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs.
  3. Darlehensauszahlung: Auszahlung erfolgt nach Eintragung der Hypothek und ggf. Eintragung der Grundschuld.
  4. Tilgung: Regelmäßige Raten tilgen Darlehen und reduzieren die gesicherte Restschuld.

6. Bedeutung der Beleihungsgrenze

  • Die Beleihungsgrenze (Loan-to-Value, LTV) gibt an, bis zu welchem Wert die Bank darlehenssichernd eintritt (z. B. 60–80 % des Verkehrswerts).
  • Überschreitet der Finanzierungsbedarf den zulässigen LTV, sind Eigenkapital oder zusätzliche Sicherheiten erforderlich.

7. Zinsmodelle und Tilgungsvarianten

  • Zinsmodelle:
    • Fester Sollzins (Zinsbindung)
    • Variable Verzinsung (Referenzzins + Marge)
  • Tilgungsvarianten:
    • Annuitätendarlehen
    • Ratendarlehen
    • Endfälliges Darlehen
    • Volltilgerdarlehen

8. Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Hohe Rechtssicherheit durch dingliches Pfandrecht
  • Transparente Eintragung und Löschung im Grundbuch
  • Attraktive Zinskonditionen bei niedriger Beleihung

Nachteile

  • Kosten für Grundbucheintrag und -löschung (Notar- und Gerichtskosten)
  • Geringere Flexibilität bei nachträglichen Vertragsänderungen

9. Rolle der Hypothek im Gesamtkredit

  • Bestandteil des Darlehensvertrags: Hypothek sichert das Kapital, während Zins- und Tilgungsvereinbarungen den Rückzahlungsplan regeln.
  • Oft in Kombination mit einer Grundschuld als flexiblere Alternative.

10. Absicherung und Risikofaktoren

  • Restschuldversicherung: Schutz bei ggf. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod.
  • Eigenkapitalquote: Mindestens 20–30 % senkt das Risiko für Bank und Kreditnehmer.
  • Marktwertschwankungen: Immobilienwertentwicklung beeinflusst Beleihbarkeit.

11. Beispielrechnung

  1. Immobilienkaufpreis: 400.000 €
  2. Eigenkapital: 80.000 € (20 %)
  3. Darlehenssumme: 320.000 €
  4. Sollzins (10 Jahre fest): 3,0 %
  5. Tilgung: 2 %
  6. Annuität: 5,0 % = monatlich 1.333 €
  7. Beleihungsgrenze: 80 % von 400.000 € = 320.000 €

12. Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
Die Hypothek ist akzessorisch an ein Darlehen gebunden, die Grundschuld unabhängig und flexibler übertragbar.

Welche Kosten fallen bei der Eintragung an?
Notar- und Grundbuchamtsgebühren, in der Regel 1,5–2 % der Hypothekensumme.

Kann die Hypothek nachträglich erhöht werden?
Nur durch Nachtragseintragung oder Umwandlung der Grundschuld.


13. Fazit

Die Hypothek ist ein bewährtes Sicherungsinstrument in der Immobilienfinanzierung. Sie bietet Kreditgebern und Kreditnehmern Rechtssicherheit, erfordert jedoch Eigenkapital und genaue Planung. Vergleichen Sie Kosten, Konditionen und alternative Sicherheiten, um die optimale Finanzierungslösung zu finden.


Nur noch ein Klick


Zur Berechnung

Nur noch ein Klick


Zum Ansprechpartner

 


Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine ALLGEMEINE Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.